Eine vertrauensvolle Kommunikation und ein wohlwollender gegenseitiger Umgang miteinander sind uns sehr wichtig. Dies gilt insbesondere auch im Bereich Hinweisgeberschutz. Mit dem vertraulichen Hinweisgeberschutzsystem verfolgen wir unser Anliegen, die Kommunikationskultur innerhalb des Jugendaustauschwerks im Kreis Gütersloh e.V. zu fördern und Ihnen eine Mitwirkungsmöglichkeit zu geben, auch „heikle Informationen und Anliegen“ an uns weiterzureichen, ohne dass es für Sie negative Konsequenzen hat.
Was regelt das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)?
In einem Unternehmen bzw. einer Organisation soll eine geschützte Möglichkeit bestehen, Hinweise auf Missstände abzugeben, ohne dadurch benachteiligt zu werden. Sofern Arbeitnehmer*innen, Kursleiter*innen oder Ehrenamtliche als „Whistleblower*in“ nach Abgabe eines Hinweises berufliche Nachteile erfahren, sieht das Gesetz eine Beweislastumkehr und Schadensersatz vor. Es wäre dann zu beweisen, dass die Benachteiligung nicht auf der Meldung beruhte. Selbstverständlich gilt der Schutz des Hinweisgebers nur, sofern die Meldung nicht missbräuchlich, grob fahrlässig oder gar vorsätzlich falsch erfolgte.
Was ist ein Hinweis?
Unter einem Hinweis nach dem HinSchG versteht man z. B. Informationen über begründete Verdachtsmomente oder Wissen über tatsächliche oder mögliche Verstöße. Dazu zählen Verstöße, die straf- und bußgeldbewehrt sind und dem Schutz von Leib, Leben und Gesundheit den Rechten von Beschäftigten dienen (vollständiger Katalog des sachlichen Anwendungsbereichs in § 2 HinSchG).
Für die Kommunikation im Bereich Hinweisgeberschutz stehen Ihnen folgende Kommunikationskanäle zur Verfügung:
Interne Meldestelle:
E-Mail: Interne Meldestelle
Telefonisch: 05246-8988
Postalisch:
Jugendaustauschwerk im Kreis Gütersloh e.V.
Interne Meldestelle
Schillingsweg 11
33415 Verl
Bitte beachten Sie, dass bei einer anonymen Meldung über diese Kommunikationswege keine Rückmeldung und keine weitere Bearbeitung im Sinne des § 2 HinSchG erfolgen kann, da die Möglichkeit für Rückfragen nicht gegeben ist.
Es ist sichergestellt, dass die Meldestelle die Vertraulichkeit des Hinweisgebers wahrt und nur die zuständigen Personen für die Entgegennahme und Bearbeitung der Meldungen Zugriff auf die eingehenden Meldungen haben. Wir werden uns mit Sachverhalten, die uns auf diesem Wege erreichen, gewissenhaft auseinandersetzen, diese bewerten und angemessen darauf reagieren. Unsere interne Meldestelle wird von Judith Schlepphorst und Anne Schulte besetzt. Sie können gerne auch einen Termin für ein persönliches Gespräch vereinbaren.
Hinweisgeber*innen erhalten innerhalb von einer Woche eine Eingangsbestätigung zu ihrer Meldung.
Externe Meldestelle:
Hinweise können auch über die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (BfJ) gemeldet werden, um dort geeignete Folgemaßnahmen zu ergreifen (https://www.bundesjustizamt.de/hinweisgeberstelle.html).
Für weitere Informationen liegen an allen Droste-Haus-Standorten Mitarbeiter*Innen-Merkblätter zu diesem Thema aus.