Hinweisgeberschutz

Eine vertrauensvolle Kommunikation und ein wohlwollender gegenseitiger Umgang miteinander sind uns sehr wichtig. Dies gilt insbesondere auch im Bereich Hinweisgeberschutz. Mit dem vertraulichen Hinweisgeberschutzsystem verfolgen wir unser Anliegen, die Kommunikationskultur innerhalb des Jugendaustauschwerks im Kreis Gütersloh e.V. zu fördern und Ihnen eine Mitwirkungsmöglichkeit zu geben, auch „heikle Informationen und Anliegen“ an uns weiterzureichen, ohne dass es für Sie negative Konsequenzen hat.

Was ist ein Hinweis?
Unter einem Hinweis nach dem HinSchG versteht man Informationen über begründete Verdachtsmomente oder Wissen über tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen zum Beispiel Strafrecht, bußgeldbewehrte Tatbestände zum Schutz von Leib, Leben und Gesundheit, Schutzgesetze für Arbeitnehmer*innen, bestimmte wirtschaftsrechtliche Tatbestände, Umwelt- und Datenschutzvorschriften (vollständiger Katalog des sachlichen Anwendungsbereichs in § 2 HinSchG).

Sie haben die Möglichkeit, Hinweise auf Missstände abzugeben, ohne dadurch benachteiligt zu werden. Sofern Arbeitnehmer*innen, Kursleiter*innen oder Ehrenamtliche als „Whistleblower*in“ nach Abgabe eines Hinweises berufliche Nachteile erfahren, sieht das Gesetz eine Beweislastumkehr und Schadensersatz vor. Es wäre dann zu beweisen, dass die Benachteiligung nicht auf der Meldung beruhte. Wer allerdings vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen meldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss selbst für einen dadurch entstandenen Schaden aufkommen.

Auf diese Weise ist sichergestellt, dass Informationen, die Sie uns über das Hinweisgeberschutzsystem zukommen lassen, nicht zu Nachteilen für Sie führen können. Wir werden uns mit Sachverhalten, die uns auf diesem Wege erreichen, gewissenhaft auseinandersetzen, diese bewerten und angemessen darauf reagieren.

Für die Kommunikation im Bereich Hinweisgeberschutz stehen Ihnen folgende Kommunikationskanäle zur Verfügung:

E-Mail: hinweis@droste-haus.de
Telefonisch: 05246-2973
Postalisch:
Jugendaustauschwerk im Kreis Gütersloh e.V.
Interne Meldestelle
Schillingsweg 11
33415 Verl

Sie können gerne auch einen Termin für ein persönliches Gespräch vereinbaren.

Es ist sichergestellt, dass die Meldestelle die Vertraulichkeit des Hinweisgebers wahrt und nur die zuständigen Personen für die Entgegennahme und Bearbeitung der Meldungen Zugriff auf die eingehenden Meldungen haben. Unsere interne Meldestelle wird von Judith Schlepphorst und Anne Schulte besetzt.

Hinweisgeber*innen erhalten innerhalb von einer Woche eine Eingangsbestätigung zu ihrer Meldung und innerhalb von spätestens drei Monaten eine Rückmeldung, wie das Thema weiter behandelt wurde (§ 17 III HinSchG). Bitte beachten Sie, dass bei einer anonymen Meldung keine Rückmeldung erfolgen kann.